Unsere Unfallaustauschgarantie

Wir bieten dir den Service, den bei uns gekauften Kindersitz nach einem Unfall auszutauschen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dein Kind im Kindersitz saß oder nicht.
Du bekommst von uns zu diesem Zweck beim Kauf eines Kindersitzes eine Garantiekarte, um im Falle eines Unfalls umfassend abgesichert zu sein.

 Augenscheinlich mag der Kindersitz zwar keine Beschädigung aufweisen und unversehrt wirken, doch können Mikrorisse entstehen, die man mit bloßem Auge nicht erkennen kann.
Aus diesem Grund raten wir dringend davon ab den Kindersitz (sowie separate Isofixstationen) nach einem Unfall weiterzuverwenden.

Auch sämtliche Kindersitzhersteller raten dazu, das Kinderrückhaltesystem nach einem Verkehrsunfall unbedingt auszutauschen.

Bedingungen der Unfallaustauschgarantie


Der Kindersitz sollte nach einem Unfall immer ausgetauscht werden. Bei einem Parkrempler mit einer Geschwindigkeit unter 10 km/h ist ein Austausch nicht notwendig. Auch nach einer starken Bremsung muss der Sitz nicht ersetzt werden.

In diesen Fällen ersetzen wir den Kindersitz:


Der Verkehrsunfall wurde selbstverschuldet und deine Versicherung übernimmt den Schaden nicht (bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für den Austausch des Kindersitzes).

Die Originalrechnung liegt vor, die nicht älter als 6 Jahre ist.

Der Unfallzeitpunkt liegt nicht weiter als zwei Wochen zurück.

Der Kindersitz war nachweislich in einen Unfall verwickelt und wurde in den Unfallbericht der Polizei oder in das Unfallgutachten aufgenommen.
Außerdem verpflichtest du dich, bei den Unfallaustauschprogrammen der Kindersitzhersteller eine ggf. notwendige Registrierung vorzunehmen. Im Falle eines Austauschs durch uns, überlässt du uns den Unfallsitz, den wir auf unsere Kosten entsorgen.

Die Unfallaustauschgarantie gilt nur für den Erstkäufer. Sie ist nicht übertragbar. Bei weiteren Fragen zur Unfallaustauschgarantie, stehen wir dir gerne zur Verfügung.
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